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Wir haben für Sie die wichtigsten technischen Begriffe, die auf unserer Webseite verwendet werden, kurz erläutert. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 030. 78 09 76 - 0 zur Verfügung.

Doppel-Opt-in-Verfahren

Als Herausgeber eines Newsletters oder einer Mailingliste können Sie richtig ins Schwitzen kommen. Dann nämlich, wenn Sie beschuldigt werden, unverlangt E-Mails zu versenden: Sperren beim Provider, mögliche Verfahren vor der Tür... – Panikmache? Keineswegs. Sie sollten sich besser drum kümmern.

Wer heute einen Newsletter oder eine Mailingliste zum Abonnement anbietet, sollte sich auf alle Fälle den Bezugswunsch bestätigen lassen. Ansonsten begibt sich der Betreiber auf dünnes Eis.
Im Zweifelsfall muss er nämlich nachweisen, dass der E-Mail-Empfänger seines Newsletters oder seiner Mailingliste dem Bezug auch wirklich zugestimmt hat.

Kaum ein Unternehmen, das nicht einen Newsletter oder eine Mailingliste zur Interessentenbindung einsetzt. Während die technische Einrichtung einfach ist, lauern bei der Organisation etliche Fallstricke.

Der Hintergrund: in ein Web-Formular kann jeder eine beliebige E-Mail-Adresse eintragen. Eintragender und Mail-Empfänger müssen also nicht identisch sein. Damit sind Ärger und im Extremfall Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.

Einfaches Opt-In
Einfaches Opt-In bedeutet, dass der Interessent ein Web-Formular ausfüllt oder per E-Mail den Bezug einer Mailingliste oder eines Newsletters ohne Rückfragen bestellt.

Beim einfachen Opt-In ist nicht sicher gestellt, dass der Eintragende und der Inhaber der eingetragenen E-Mail-Adresse identisch sind.

Ein einfaches Opt-In ist dann ausreichend, wenn Sie an Ihre Hausliste schreiben. Gemeint ist damit, dass Sie die Voraussetzungen einer Kontaktaufnahme per E-Mail erfüllen: Es besteht eine nachweisliche Kundenbeziehung.

Angenommen, jemand hat bei Ihnen eingekauft und Sie möchten ihn regelmäßig über andere Produkte oder weitere Dienstleistungen informieren. Dann genügt es, ihm eine Mail zu schicken,
in der ihm der Bezug eines Newsletters angeboten wird.

Ungeschickt wäre es, ein grundsätzliches Interesse vorauszusetzen und unaufgefordert regelmäßige Informationen zu schicken.

... verlobt - verheiratet
Bestätigtes Opt-In (Double Opt-In) ist für einen Betreiber der sichere und nachweisbare Beweis für eine erteilte Erlaubnis. Ein Interessent meldet über ein Web-Formular Interesse an (verlobt) und sagt in einem zweiten Schritt "Ja" zum Abonnement (verheiratet). Nur wenn er diese Erklärung abgibt, erhält er den Newsletter.

Bestätigtes Opt-In lässt keinen Zweifel mehr am gewünschten Bezug, da derjenige, der die Bestätigungs-Mail abschickt, willentlich und wissentlich dem Bezug zustimmt.

Anders gesagt: Wenn ich Ihre E-Mail-Adresse (aus welchen Gründen auch immer) in ein Web-Formular für den Bezug eines Newsletters eintrage, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung. Da erst mit der Bestätigungs-Mail der Bezug eines Newsletters aktiviert wird, müssen Sie als Nicht-Interessent nichts weiter tun.

Doppelt heißt mehr Aufwand?!
Der Begriff Double Opt-In ist eine Fehlschöpfung der Marketer. Denn er suggeriert, dass man sich doppelt oder zweifach anmeldet. Damit schwingen Begriffe wie Bürokratismus, Umständlichkeit und unnützer Zeitaufwand mit. Vielleicht gibt es für den deutschsprachigen Raum noch die Möglichkeit, einen anderen Begriff zu prägen: etwas wie "bestätigtes Abo" oder "Adresse mit ausdrücklichem Einverständnis". Doch das klingt weder elegant noch einprägsam. Vorschläge werden also noch gerne entgegen genommen.

Quelle: Karsten Büttner, www.online-marketing-praxis.de